Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V.
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. gibt diese Stellungnahme ab, um jüngste öffentliche Behauptungen richtigzustellen und sicherzustellen, dass die Fakten über unsere Organisation, unsere Struktur und unsere gemeinnützigen Aktivitäten zutreffend dargestellt werden.
Als ehrenamtlich geführter, gemeinnütziger Verein nach deutschem Recht bekennen wir uns zu Transparenz, Zusammenarbeit und Integrität in sämtlichen gemeinnützigen Tätigkeiten.
Erfolge und Beiträge
Auf der Website von Shoe4Africa.org (shoe4africa.org/germany-deutschland-e-v) wurde kürzlich ein öffentlicher Beitrag über den Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. veröffentlicht. Der Inhalt dieses Beitrags entspricht nicht den Aufzeichnungen oder der Kenntnislage des Vereins. Diese Stellungnahme dient daher der sachlichen Klarstellung.
Seit seiner Gründung hat der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. wohltätige Initiativen unterstützt, die mit Shoe4Africa.org verbunden sind, und in Deutschland zahlreiche Spenden- und Aufklärungsaktionen durchgeführt.
Diese Aktivitäten wurden ausschließlich ehrenamtlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt, mit dem gemeinsamen Ziel, durch Sport und gesellschaftliches Engagement die Gesundheits- und Bildungschancen in Afrika zu verbessern.
Wesentliche Beiträge umfassen unter anderem:
Versand gebrauchter Laufschuhe nach Kenia zur Unterstützung von Gemeinschaftsprojekten, die Gesundheit, Bildung und Sport fördern;
Sammlung von Spenden für das Shoe4Africa Children’s Hospital in Eldoret (Kenia), unter anderem durch lokale Veranstaltungen und öffentliche Spendenaufrufe;
Durchführung von Staffelläufen für Schulkinder in Deutschland, um Bewegung und soziales Engagement zu fördern;
Fundraising für den Bau der Shoe4Africa Kitchen im Kinderkrankenhaus;
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Ausstattung und Verbesserungen der Shoe4Africa Kitchen; Finanzierung eines Gaszylinders und Trinkbrunnen.
Organisation und Durchführung von sechs Benefizläufen in Deutschland zur Förderung des Bekanntheitsgrades der Shoe4Africa-Initiative und zur Generierung von Spenden für gesundheitsbezogene Projekte.
Alle diese Aktivitäten wurden im Einklang mit dem gemeinnützigen Zweck des Vereins (Vereinszweck) durchgeführt, um sicherzustellen, dass sämtliche Spenden ausschließlich für anerkannte gemeinnützige Projekte gemäß deutschem Gemeinnützigkeitsrecht (Abgabenordnung) verwendet werden.
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. spricht allen Unterstützerinnen und Unterstützern, Spenderinnen und Spendern, freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie Teilnehmenden seinen herzlichen Dank aus.
Die vom Verein gesammelten Mittel wurden – gemäß den jeweiligen Projektabsprachen – direkt auf die Konten von Shoe4Africa.org in New York und Eldoret überwiesen. Sämtliche Überweisungen sind durch entsprechende Bankbelege und Dokumentationen nachweisbar und gemäß den Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts ordnungsgemäß archiviert. Diese Transaktionen wurden in Übereinstimmung mit den üblichen bank- und spendenrechtlichen Verfahren abgewickelt.
Das Engagement und die Großzügigkeit der Unterstützenden waren entscheidend für den Erfolg der Vereinsarbeit und stehen sinnbildlich für die gemeinsame Überzeugung, dass Sport und Gemeinschaft starke Kräfte des Guten sein können.
1. Gründung und Satzung
Im Jahr 2013 bereiteten die Gründungsmitglieder des Fördervereins Shoe4Africa Deutschland e.V. die Vereinssatzung vor und übermittelten sie zu Informationszwecken an Shoe4Africa.org.
Dies geschah in transparenter Weise und im Geist der Zusammenarbeit, getragen von einem gemeinsamen gemeinnützigen Interesse.
Von Seiten Shoe4Africa.org oder seiner Vertreter gingen weder Einwände noch Änderungsvorschläge – einschließlich des Vereinsnamens – ein.
Begleitende Unterlagen: Originalkorrespondenz und Satzungsdokumente (Datierung 2013).
2. Motivation und frühe Unterstützung
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. wurde von ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern in Deutschland gegründet, die von den Zielen von Shoe4Africa.org inspiriert waren und einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Afrika leisten wollten.
Zum Zeitpunkt der Vereinsgründung nahmen die Gründerin bzw. der Gründer und mehrere Unterstützende am New York City Marathon zugunsten der Initiative teil. In dieser Zeit befand sich Herr Toby Tanser, Gründer von Shoe4Africa.org, nach einem schweren medizinischen Zwischenfall im Krankenhaus.
Als die Gründungsmitglieder von Herrn Tansers schwieriger Genesung erfuhren, empfanden sie aufrichtiges Mitgefühl und ein verstärktes Bedürfnis zu helfen. Diese Erfahrung bekräftigte ihren Glauben an die Bedeutung gemeinschaftlichen Handelns und inspirierte sie, den von Shoe4Africa.org verkörperten gemeinnützigen Gedanken weiterzutragen.
Obwohl die Gründungsmitglieder Herrn Tanser zu diesem Zeitpunkt nicht persönlich kannten, handelten sie aus gutem Willen und in dem gemeinsamen Bestreben, Gesundheit und Chancen in Afrika zu verbessern. Aus Treue zu diesen Werten unterstützte der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. die Initiative über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren.
Das Team hat mehrfach eigene private Mittel eingesetzt, um Betriebs-, Versand- oder veranstaltungsbezogene Kosten zu decken, damit sämtliche öffentlichen Spenden vollständig den gemeinnützigen Projekten zugutekamen.
3. Logo, Name und visuelle Identität
Bei der Gründung teilte Shoe4Africa.org mit, dass der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. das Afrika-förmige Fußabdruck-Motiv als Bestandteil seines Logos verwenden könne.
Dem Verein wurden keine Marken-, Dienstleistungs- oder Lizenzpflichten im Zusammenhang mit diesem Design mitgeteilt.
Laut dem öffentlichen Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ist die Wortmarke Shoe4Africa Nr. 005735113 im Jahr 2017 abgelaufen; die Wortmarke Shoe4Africa.org Nr. 005736715 wurde nach Ablauf ihrer Eintragung im Februar 2017 gelöscht.
(Quellen: DPMA-Registereinträge 005735113 und 005736715.)
Diese Registereinträge zeigen, dass derzeit keine aktive Markenregistrierung in Deutschland oder über die EU für diese Kennzeichen besteht.
Das vom Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. verwendete Logo und der Vereinsname entsprechen somit keiner aktuell eingetragenen oder geschützten Marke.
Darüber hinaus ist das Motiv des „Afrika-Fußabdrucks“ nicht einzigartig für Shoe4Africa.org.
Ähnliche, Afrika-förmige Fußabdruck-Designs sind in gängigen Bilddatenbanken wie Shutterstock öffentlich verfügbar und wurden auch unter der Bezeichnung „African Footprint“ von verschiedenen, nicht miteinander verbundenen Organisationen und Gestaltenden verwendet.
Dies belegt, dass es sich um ein generisches Gestaltungselement und nicht um ein proprietäres oder geschütztes Design handelt.
Bei der Eintragung des Fördervereins Shoe4Africa Deutschland e.V. in das Vereinsregister wurden keine Einwände gegen den Namen oder das Logo erhoben.
Hätte ein rechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Konflikt über die Nutzung des Namens Shoe4Africa bestanden, hätte der Verein unverzüglich Schritte zur Namensänderung eingeleitet.
In den vergangenen zehn Jahren hat der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. keinerlei formelle Aufforderung oder Beanstandung dieser Art erhalten.
4. Rechtliche und organisatorische Unabhängigkeit
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. ist ein rechtlich selbstständiger, gemeinnütziger Verein (eingetragener Verein), der nach deutschem Recht registriert und beaufsichtigt wird.
Der Verein handelt in Übereinstimmung mit den Vorschriften des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts, einschließlich der Anforderungen an Vereinsführung, Rechnungslegung und Berichtspflichten.
Zwischen dem Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. und Shoe4Africa.org bestehen keine Leitungs-, Eigentums- oder Kontrollverhältnisse.
Die Aussage, der deutsche Verein habe „keine Verbindungen“, bezieht sich ausschließlich auf diese rechtliche und organisatorische Unabhängigkeit und schließt frühere Kooperationen oder gemeinsame gemeinnützige Zielsetzungen nicht aus.
Vertreterinnen und Vertreter des Fördervereins Shoe4Africa Deutschland e.V. sind keine Mitglieder des Vorstands von Shoe4Africa.org, haben an dessen Sitzungen nicht teilgenommen und wirken nicht an dessen Leitung mit.
Die Zusammenarbeit bestand ausschließlich in der Bereitstellung von Spenden zur Unterstützung bestimmter, zuvor vereinbarter Hilfsprojekte.
Nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht ist der Verein verpflichtet, seine Tätigkeiten und Jahresabschlüsse mindestens alle drei Jahre gegenüber den zuständigen Behörden offenzulegen, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben für gemeinnützige Organisationen.
5. Ehrenamtliche Struktur
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. wird vollständig ehrenamtlich geführt.
Weder derdie Vorsitzende des Vorstands noch andere Mitglieder des Vereins erhalten eine Vergütung; sämtliche Tätigkeiten werden unentgeltlich und ausschließlich zum gemeinnützigen Zweck ausgeübt.
Öffentlich zugängliche Unterlagen in den USA zeigen, dass Shoe4Africa.org seinen Gründer für dessen Tätigkeit vergütet, also als hauptamtlichen Beschäftigten führt.
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. war über das Ausmaß dieser Vergütung zuvor nicht informiert; dies verdeutlicht die strukturellen Unterschiede zwischen beiden Organisationen.
6. Gemeinnütziger Zweck und Tätigkeitsbereich
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. wurde gegründet, um gesundheitsbezogene Hilfsprojekte in Afrika zu unterstützen.
Die Satzung des Vereins ermöglicht die Förderung jeder gemeinnützigen Organisation, die vergleichbare humanitäre Ziele verfolgt.
In der praktischen Umsetzung wurden bislang jedoch sämtliche Spenden an Projekte von Shoe4Africa.org weitergeleitet, darunter insbesondere an das Shoe4Africa Children’s Hospital in Eldoret, Kenia.
Der Verein erkennt ausdrücklich an, dass das Shoe4Africa Children’s Hospital ein herausragendes und bedeutendes Projekt ist, das wertvolle Gesundheitsleistungen für Kinder und Familien in Kenia bereitstellt.
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. ist stolz darauf, zu dieser Initiative und zum übergeordneten Ziel eines besseren Zugangs zu medizinischer Versorgung in Afrika beigetragen zu haben.
Im Laufe der Jahre erhielt der Verein zudem persönliche Dankesworte von Herrn Toby Tanser für seine Unterstützung und Beiträge – ein Zeichen des respektvollen und kooperativen Geistes, der die Beziehung zwischen beiden Organisationen ursprünglich geprägt hatte.
7. Projekte und finanzielle Beiträge
Der Verein hat in Deutschland zahlreiche Spenden- und Gemeinschaftsaktionen organisiert, um Mittel für Gesundheits- und Bildungsprojekte in Afrika zu sammeln.
Für den Bau der Shoe4Africa Kitchen im Kinderkrankenhaus in Eldoret wurde eine formale Vereinbarung samt Zahlungsplan mit Shoe4Africa.org getroffen.
Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen, und der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. stellte anschließend zusätzliche Mittel für Verbesserungen und Ausstattungen der Küchenanlage bereit.
Zwar erhielt der Verein keine detaillierten Unterlagen wie Materiallisten oder Einzelabrechnungen über die vor Ort beschafften Güter und Arbeiten, doch erfolgten sämtliche Zuwendungen in gutem Glauben und in der festen Überzeugung, dass die Gelder ihrem gemeinnützigen Zweck entsprechend verwendet wurden.
Der Verein führt vollständige Aufzeichnungen über alle Spenden und Auszahlungen, belegt durch entsprechende Bankauszüge und Überweisungsbestätigungen, die ordnungsgemäß gemäß der deutschen Abgabenordnung archiviert sind.
Die Zahlungen erfolgten jeweils direkt auf die von Shoe4Africa.org angegebenen Konten in New York und Eldoret, entsprechend den Anweisungen der jeweiligen Projektphase.
8. Beziehung zu Shoe4Africa.org
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. ist eine eigenständige juristische Person und weder Teil noch Tochterorganisation von Shoe4Africa.org.
Das Verhältnis zwischen beiden Organisationen bestand ausschließlich in einer gemeinnützigen Kooperation durch die Weiterleitung von Spenden für klar definierte Projekte.
Jegliche Darstellung, der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. unterliege externen Leitungs- oder Eigentumsstrukturen, entspricht nicht seiner rechtlichen Stellung nach deutschem Vereinsrecht.
Aufgrund der unterschiedlichen Datenschutz- und Privatsphärenregelungen in Deutschland und den Vereinigten Staaten teilt der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. keine personenbezogenen Spenderdaten mit Shoe4Africa.org.
Der Verein hat es abgelehnt, Spendenbescheinigungen für Sach- oder Geldleistungen auszustellen, wenn die steuerrechtlichen Voraussetzungen gemäß deutschem Recht nicht erfüllt waren.
Ebenso wurden Anfragen zur Ausstellung von Spendenquittungen für Projekte oder Mittel, die nicht über den Verein verwaltet wurden, abgelehnt, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Rechenschaft und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Der Verein handelt weiterhin eigenständig, in gutem Glauben und im Einklang mit seiner Satzung und den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit.
9. Kommunikation und Zusammenarbeit
Im Verlauf der Jahre wurde die Zusammenarbeit zwischen Shoe4Africa.org und dem Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. weniger koordiniert.
Zwischen beiden Organisationen entwickelte sich kein regelmäßiger Austausch oder abgestimmter Rhythmus hinsichtlich Kommunikation, Planung oder Berichterstattung.
Infolgedessen konzentrierte sich die Zusammenarbeit zunehmend auf die finanzielle Unterstützung einzelner Projekte.
Während der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. stets offen für eine breitere Zusammenarbeit blieb, stellte sich heraus, dass Hilfe über reine Spenden hinaus nicht gewünscht oder erforderlich war.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V., seine künftigen Aktivitäten auf eigene, unabhängig durchgeführte gemeinnützige Projekte auszurichten.
Obwohl der Austausch mit Shoe4Africa.org nachließ, handelte der Verein stets in gutem Glauben und mit Respekt gegenüber dem gemeinsamen Ziel, die Gesundheitsversorgung in Afrika zu verbessern.
10. Zeitpunkt und Kontext
Öffentliche Aussagen über den Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. wurden mehr als zehn Jahre nach seiner Gründung und nach einem Jahrzehnt konstruktiver Zusammenarbeit veröffentlicht.
Der Verein handelt weiterhin verantwortungsvoll, transparent und in voller Übereinstimmung mit seinen gesetzlichen Pflichten nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht.
11. Verpflichtung zu Transparenz und gemeinnützigem Handeln
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. bekennt sich zu Transparenz, Integrität und ethischem Handeln.
Seine satzungsmäßigen Berichte und Finanzunterlagen können über die zuständigen deutschen Behörden eingesehen werden.
Der Verein ist stolz auf seine ehrenamtliche Arbeit und seinen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Afrika und begrüßt jede Form des konstruktiven und respektvollen Dialogs – im Geiste der Werte, die beide Organisationen ursprünglich verbanden.
12. Transparenz und Vereinsführung
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. verfügt über eine klar definierte Vereins- und Leitungsstruktur gemäß deutschem Gemeinnützigkeitsrecht, einschließlich transparenter Rechenschaftspflichten, Mitgliederaufsicht und externer Kontrolle durch die zuständigen Behörden.
Shoe4Africa.org wurde zu verschiedenen Zeiten als „internationale Wohltätigkeitsorganisation“ beschrieben, vergleichbar mit globalen Einrichtungen wie dem Roten Kreuz.
Dem Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. sind jedoch keine weiteren rechtlich eingetragenen Shoe4Africa-Organisationen außerhalb der Vereinigten Staaten und Deutschlands bekannt.
Vor diesem Hintergrund blieb die internationale Ausrichtung von Shoe4Africa.org für den Verein unklar.
Echte internationale Hilfsorganisationen mit mehreren Rechtsträgern – etwa große humanitäre Netzwerke oder Föderationen – erfordern erheblichen administrativen Aufwand, komplexe Finanzberichterstattung, Buchführung und Steuerabstimmung über Ländergrenzen hinweg.
Dieser Kontext verdeutlicht den hohen Aufwand an Governance und Compliance, der mit einer globalen Vereinsstruktur verbunden ist.
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. hingegen hat bewusst eine kleine, ehrenamtlich geführte Struktur beibehalten und ist froh, ohne unnötige Bürokratie zu arbeiten – mit dem Ziel, den Schwerpunkt auf Wirkung und nicht auf Verwaltung zu legen.
Der Verein hat stets im guten Glauben gehandelt und erkannt, dass seine finanzielle Unterstützung geschätzt wurde.
13. Spendenbescheinigungen in Deutschland
Als eingetragener, gemeinnütziger Verein ist der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. gemäß der deutschen Abgabenordnung berechtigt, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) für Spenden auszustellen, die steuerlich absetzbar sind.
Nach deutschem Steuerrecht können Einzelspenden bis zu einem bestimmten Schwellenwert (derzeit 300 €) von den Finanzbehörden auch ohne amtliche Bescheinigung anerkannt werden, sofern ein Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug oder Online-Überweisungsbestätigung) vorliegt.
Für Spenden, die diesen Betrag überschreiten, stellt der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. eine offizielle Zuwendungsbestätigung gemäß dem Muster des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus.
Bei Sachspenden oder geldwerten Zuwendungen werden diese nach den geltenden steuerlichen Vorschriften bewertet und dokumentiert, bevor eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird.
So konnte der Verein beispielsweise bei einem lokalen Benefizlauf in München, für den Sachspenden eingingen, ordnungsgemäße Spendenquittungen ausstellen.
Gleichzeitig gilt: Der Verein darf keine Bescheinigungen ausstellen, wenn die gespendeten Güter oder Mittel nicht physisch über den Verein abgewickelt werden.
Spenderinnen und Spender in Deutschland können selbstverständlich auch direkt an Shoe4Africa.org in den USA spenden.
In solchen Fällen ist jedoch eine steuerliche Absetzbarkeit in Deutschland in der Regel nicht möglich, da Zuwendungen an außerhalb der EU bzw. des EWR ansässige Organisationen von den deutschen Finanzbehörden nicht anerkannt werden.
Die Gründung des Fördervereins Shoe4Africa Deutschland e.V. schafft somit einen rechtskonformen und transparenten Rahmen, um steuerlich absetzbare Spenden im Einklang mit deutschem Recht zu ermöglichen – sowohl in bar als auch in Form von Sachleistungen.
Aktualisierung des Vereinszwecks und Neuausrichtung
Im Zuge seiner Weiterentwicklung hat der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. seinen eingetragenen Vereinszweck (Vereinszweck) offiziell angepasst und eine neue inhaltliche Ausrichtung beschlossen, die ordnungsgemäß im Vereinsregister eingetragen wurde.
Der überarbeitete Zweck betont insbesondere die Förderung von Sport, Bildung und Jugendentwicklung durch Training, Aufklärung und gesellschaftliches Engagement.
Diese Neuausrichtung erfolgte nach Beratung und unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse, um sicherzustellen, dass die Arbeit des Vereins weiterhin einen sozialen Mehrwert in Deutschland leistet.
Alle Änderungen wurden im Einklang mit dem deutschen Vereinsrecht vorgenommen und entsprechen den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit.
Damit bekräftigt der Verein sein Engagement für Transparenz, gute Vereinsführung und den Dienst am Gemeinwohl.
Der Förderverein Shoe4Africa Deutschland e.V. bedankt sich ausdrücklich bei allen, die seine Arbeit über die Jahre hinweg unterstützt haben, und freut sich darauf, weiterhin gemeinnützige, gemeinschaftliche und sportliche Initiativen zu fördern, die einen nachhaltigen gesellschaftlichen Nutzen schaffen.
Rechtlicher Hinweis
Diese Stellungnahme dient der sachlichen Klarstellung.
Sie beruht auf überprüfbaren Unterlagen, öffentlich zugänglichen Informationen und vereinsinternen Dokumentationen.
Sie stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Anschuldigung gegenüber einer Person oder Organisation dar.
Kontakt
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